Aktuelle Informationen

01.04.2008

Vergaberecht: Investorenauswahlverfahren

Bislang war es herrschende Auffassung der bundesdeutschen Rechtsprechung, dass Grundstücksveräußerungen durch die öffentliche Hand nicht dem Vergaberecht unterliegen. Dies wurde auch dann ...weiterlesen

01.04.2008

Vergaberecht: Überarbeitung der Rechtsmittelrichtlinie

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Überarbeitung der EU-Vorschriften über Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vorgelegt. Ausweislich einer ...weiterlesen

27.08.2007

MoMiG

Unter dieser Kurzbezeichnung hat das Bundeskabinett am 23.05.2007 den Regie-rungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen beschlossen. Es ist ...weiterlesen

27.08.2007

Schriftform des Mietvertrages I, BGH, Urteil vom 07.03.2007, XII ZR 40/05, NJW 2007, 1817

In seinem Urteil vom 07.03.2007 hat der BGH entschieden, dass eine Vereinbarung in einem Vorvertrag, durch die ein langfristiges Mietverhältnis begründet werden soll, nicht dem Formerfordernis des ...weiterlesen

27.08.2007

Schriftform des Mietvertrages II, KG, Urteil vom 13.11.2006, 8 U 51/06, NJW-RR 2007, 805

Das Kammergericht hatte über die Berechtigung von Mietforderungen aus einem be-fristeten Mietvertrag über Gewerberäume zu entscheiden. Streitig war, ob die beklagte Mieterin den Mietvertrag mit ...weiterlesen

27.08.2007

Schriftform des Mietvertrages IV, BGH, Urteil vom 02.05.2007, XII ZR 178/04, NZM 2007, 443

Der BGH hat hierin unter Festhaltung an seinem Urteil vom 02.11.2005 (NJW 2006, 139 f.) bestätigt, dass die Regelung in einem Mietvertrag, dass das Mietverhältnis mit der künftigen Übergabe der ...weiterlesen

27.08.2007

Pflicht zur Ausschreibung städtebaulicher Verträge, EuGH, Urteil vom 18.01.2007, C-220/05, NVwZ 2007, 316

Ursprünglich ging der deutsche Gesetzgeber davon aus, dass öffentlich-rechtliche Verträge, also auch der Erschließungsvertrag und sonstige städtebauliche Verträge, nicht ausschreibungspflichtig ...weiterlesen