27.02.2009

Mietrecht: Schriftform BGH Urteil vom 09.04.2008 - XII ZR 89/06 -

Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn er eine Bezugnahme auf die Schriftstücke enthält, aus denen sich sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass Nachträge sorgfältig zu erstellen sind und eine lückenlose Bezugnahme auf alle vorherigen Vereinbarungen erfordert.

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