01.03.2011

Gewerbliches Mietrecht: Vertragsübertragungsklausel im Gewerberaummietverhältnis, BGH Urteil vom 09.06.2010, XII ZR 171/08

Der BGH hatte sich in seinem Urteil mit der Vereinbarkeit der in der Praxis der Ge-werberaummietverträge üblichen formularmäßigen Vertragsübertragungsklauseln zu beschäftigen. Er hat entschieden, dass solche formularmäßigen Vertragsübertragungsklauseln in gewerblichen Mietverträgen jedenfalls nicht generell eine unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners im Sinne von § 307 BGB darstellen. Der BGH folgert dies aus einem Umkehrschluss zu § 309 Nr. 10 BGB. Soweit der Geschäftspartner Unternehmer ist, sei vielmehr eine am Maßstab des § 307 BGB ausgerichtete Prüfung der Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Der BGH wägt im Fall die Interessen des Vermieters an einem wirtschaftlich für sinnvoll erachteten künftigen Wandel der Rechtsform oder Rechtsinhaberschaft gegen die Interessen des Mieters an der Zuverlässigkeit und Solvenz des Vermieters ab. Hierbei sollen die Interessen des Mieters umso schwerer wiegen, je stärker das Vertragsverhältnis vom besonderen Interesse des Mieters an der Person eines bestimmten Vermieters mitgeprägt wird.

Leo (NJW 2010, Seite 3710) weist zu Recht darauf hin, dass der dem BGH Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt eine Sonderkonstellation darstellt. Der sich das Übertragungsrecht vorbehaltene Vermieter war nicht Eigentümer sondern nur Untervermieter. Dennoch gibt das Urteil des BGH nunmehr Leitlinien vor, anhand derer die Zulässigkeit einer solchen Vertragsklausel im Einzelfall AGB-rechtlich bewertet werden kann.

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