13.08.2010

Bauplanungsrecht: Steuerung von Gaststättennutzung durch Bebauungsplan, Maaß/Wagner, Baurecht 2010, 555

Ein bei bauplanungsrechtlichen Fragestellungen immer wiederkehrendes Problem ist die Frage, ob die Kontingentierung bestimmter Nutzungen durch Bebauungsplan zulässig ist. Aus Anlass eines Verfahrens zu einem Bebauungsplan für die Weinheimer Altstadt, an dem wir beteiligt waren, haben wir uns mit der Thematik im Hinblick auf Gaststättennutzungen näher befasst und untersucht, welche Lösungsmöglichkeiten andere Gemeinden in einer vergleichbaren Konstellation gewählt haben. Wir würden uns freuen, wenn das Thema für Sie interessant ist.

Man muss im Ergebnis festhalten, dass es zwar ein erhebliches Regelungsbedürfnis für die Einschränkung und Steuerung gastronomischer Nutzungen gibt, dass es in der Praxis jedoch große Schwierigkeiten bereitet, Regelungen zu finden, die mit dem Typenzwang der BauNVO im Einklang stehen. Das Problem besteht in der vom Plangeber gewünschten Kontingentierung bestimmter Nutzungen, die jedoch gerade für den Fall baugebietsübergreifender Verkaufsflächenobergrenzen vom BVerwG für unzulässig erklärt wurde.

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