26.03.2014

Umsatzsteuer - Option bei Grundstücksgeschäften

Mit dem BMF-Schreiben vom 23.10.2013 (IV D 3.-S7198/12/10002) hat das Bundesministerium der Finanzen den Umsatzsteueranwendungserlass hinsichtlich der Ausübung einer Option bei angenommener Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Grundstücksgeschäften geändert. Hierdurch wird folgende Formulierung neu eingefügt:

„Im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen kommt eine Option grundsätzlich nicht in Betracht. Gehen die Parteien jedoch im Rahmen des notariellen Kaufvertrags übereinstimmend von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen aus und beabsichtigen sie lediglich für den Fall, dass sich ihre rechtliche Beurteilung später als unzutreffend herausstellt, eine Option zur Steuerpflicht, gilt diese vorsorglich und im Übrigen unbedingt im notariellen Kaufvertrag erklärte Option als mit Vertragsschluss wirksam.“

Zuvor waren Unsicherheiten bei der Gestaltung von Grundstückskaufverträgen durch Verfügungen der OFD Frankfurt am Main und der OFD Niedersachsen entstanden.

Frank Maaß, Mag. rer. publ.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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