28.07.2016

Reform des Vergaberechts (Beitrag)

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird vom deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), einem von den Interessengruppen der öffentlichen Auftraggeber und der Auftragnehmer paritätisch besetzten Gremium, erarbeitet und fortgeschrieben. Die VOB/A enthält die von öffentlichen Auftraggebern anzuwendenden Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Die VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und stellt insoweit eine Art Musterbauvertrag für das öffentliche Bauen dar.

Aufgrund der Änderung europarechtlicher Vorgaben in der Richtlinie 2014/24/EU u.a. musste das deutsche Vergaberecht angepasst werden. Der DVA hat die Überarbeitungen der VOB/A und der VOB/B im Januar 2016 beschlossen. Mit der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts am 18.04.2016 sind die Änderungen in Kraft getreten. Mit Erlass vom 07.04.2016 wurden die Vorgaben für die Bundesbauverwaltungen und die für den Bund tätigen Länderbauverwaltungen verbindlich eingeführt. Es handelt sich hierbei um die größte Reform des Vergaberechts seit 2004.

Ziel der Vergaberechtsreform ist insbesondere die Vereinfachung der Prüfung, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen grundsätzlich geeignet sind, einen öffentlichen Auftrag auszuführen. Dazu hat der europäische Gesetzgeber die sog. einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, die die Eignungsprüfung durch eine einheitliche Eigenerklärung vorstrukturieren, erleichtern und vereinfachen soll. Die Eigenerklärung ersetzt im Vergabeverfahren vorläufig die Eignungsnachweise. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und die im Einzelnen benannten Eignungsvorgaben erfüllt werden. Der öffentliche Auftraggeber ist dann gehalten, die Eignungsnachweise vor der Zuschlagserteilung anzufordern. Für die Eigenerklärung wurden neue Formulare sowie ein elektronischer Online-Dienst eingeführt.

Zudem war es das Ziel der Reform, Vergabeverfahren zu vereinfachen und flexibel zu gestalten. 

Neben der VOB/A und der VOB/B wurden Änderungen im vierten Teil des GWB, in der Vergabeverordnung und weiteren Verordnungen eingeführt. Neu wurde die Konzessionsvergabeverordnung eingeführt.

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