13.04.2015

Änderung des steuerlichen Reisekostenrechts

Am 01.01.2014 ist das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft getreten. Damit wurden die grundlegenden Bestimmungen des steuerlichen Reisekostenrechts neu geregelt. Hierzu ist am 24.10.2014 ein ergänztes BMF-Schreiben erschienen, das weitgehend rückwirkend zum 01.01.2014 anzuwenden ist.

In dem neuen Reisekostenrecht ist der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ von besonderer Bedeutung. Nach § 9 Abs. 4 Einkommenssteuergesetz (neu) ist „erste Tätigkeitsstätte“ die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Es ist empfehlenswert, diese Zuordnung schriftlich zu dokumentieren.

Bei Reisen des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte ist die Entfernungspauschale anwendbar. Reisekostenersatz des Arbeitgebers ist nur bei Reisen an andere Orte (Kunde) möglich.

Neu geregelt wurden auch die Verpflegungspauschalen für den Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen. Neu geregelt wurden auch die Möglichkeiten der steuerfreien Erstattung von Kosten von Mahlzeiten, sowie von Unterkunftskosten.

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